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Den Kieler Grüngürtel entdecken und erleben.
Infos:
Cannabis in Kleingärten?
Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen ist nach Inkrafttreten des CanG am 01. April 2024 grundsätzlich nicht erlaubt! Der Anbau der vielzitierten 3 Pflanzen wäre nämlich lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig, außer bei bestandsgeschützter Wohnnutzung (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG).
Hecken- und Baumschnitt
Hecken, Gebüsche und Bäume haben für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten große Bedeutung als Lebensraum. So finden dort zum Beispiel viele Insekten, Vögel und andere Kleintiere Nahrung, Versteck- und Brutmöglichkeiten.
Aus diesem Grund ist es in Schleswig-Holstein vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten,
abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Röhrichte dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden. Ergänzend hierzu ist es verboten, die Lebensstätten wild lebender Tier-
und Pflanzenarten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören, wie zum Beispiel die Nistplätze von Vögeln.
Verstöße gegen diese Regelungen können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Weitere Infos zum Heckenschnitt finden Sie unter:
www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/umwelt_naturschutz/baeume_und_hecken.php
www.ndr.de/ratgeber/garten/zierpflanzen/Hecken-im-Sommer-in-Form-schneiden,heckenschnitt100.html
Ruhezeiten in Kleingartenanlagen
Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Sonn- und Feiertage sind Ruhetage!
Grundsätzliche Ruhezeiten am Wochenende:
Sonnabend von 13:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr
Für sonnabends können die Gartenordnungen der angeschlossenen Vereine abweichende Ruhezeiten vorsehen.
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