Satzung, Verträge und         Gartenordnung

In Kieler Kleingärten gelten spezifische Regeln (Gartenordnung), die von den Kleingartenvereinen und der Stadtverwaltung/Ratsversammlung festgelegt werden. 

Hier sind einige der wichtigsten Punkte:
• Nutzung: Die Parzellen sind ausschließlich für gärtnerische Zwecke
   vorgesehen. Der Anbau von Gemüse, Obst und Blumen ist erforderlich, 
   während das Halten von Tieren und das Errichten von Wohnhäusern in
   der Regel nicht erlaubt sind.
• Pflege: Pächter müssen ihre Gärten regelmäßig pflegen und in einem
   ordentlichen Zustand halten. Unkraut und Müll sollten entfernt werden.
• Bepflanzung: Es gibt Vorgaben zur Bepflanzung, um ein einheitliches
   Erscheinungsbild der Anlage zu gewährleisten.
• Ruhezeiten: In vielen Anlagen sind Ruhezeiten festgelegt,
   während derer Lärmquellen, wie Rasenmäher, Freischneider usw.
   nicht betrieben werden sollten.
• Bauten: Gartenhäuser und andere bauliche Anlagen müssen genehmigt
   werden und müssen bestimmten Größen und Abständen entsprechen.
Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen sollten Sie sich direkt an den zuständigen Kleingartenverein oder die Stadtverwaltung Kiel wenden.

 

Neue Gartenordnung der Landeshauptstadt Kiel
Die Satzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Gartenordnung-11.12.2024.pdf
PDF-Dokument [773.6 KB]
Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit
Hier finden Sie die Voraussetzungen und Grundlagen
der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit.
Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit PDF.p[...]
PDF-Dokument [76.5 KB]
Aufhebung des Generalpachtvertrages vom 16.12.2022
Neuordnung des Kieler Kleingartenwesen
Aufhebungsvertrag.pdf
PDF-Dokument [1.9 MB]
Satzung des Kreisverbandes
geändert bei der JMV am 31.03.2014 (redaktionell am 25.03.2019)
Satzung neu 2023.pdf
PDF-Dokument [135.6 KB]

Hier finden Sie uns

Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V.
Kurze Straße 1
24103 Kiel

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Telefon: +49 431 69114823

 

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