In Kieler Kleingärten gelten spezifische Regeln (Gartenordnung), die von den Kleingartenvereinen und der Stadtverwaltung/Ratsversammlung festgelegt
werden.
Hier sind einige der wichtigsten Punkte:
• Nutzung: Die Parzellen sind ausschließlich für gärtnerische Zwecke
vorgesehen. Der Anbau von Gemüse, Obst und Blumen ist erforderlich,
während das Halten von Tieren und das Errichten von Wohnhäusern in
der Regel nicht erlaubt sind.
• Pflege: Pächter müssen ihre Gärten regelmäßig pflegen und in einem
ordentlichen Zustand halten. Unkraut und Müll sollten entfernt werden.
• Bepflanzung: Es gibt Vorgaben zur Bepflanzung, um ein einheitliches
Erscheinungsbild der Anlage zu gewährleisten.
• Ruhezeiten: In vielen Anlagen sind Ruhezeiten festgelegt,
während derer Lärmquellen, wie Rasenmäher, Freischneider usw.
nicht betrieben werden sollten.
• Bauten: Gartenhäuser und andere bauliche Anlagen müssen genehmigt
werden und müssen bestimmten Größen und Abständen entsprechen.
Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen sollten Sie sich direkt an den zuständigen Kleingartenverein oder die Stadtverwaltung Kiel
wenden.